Für Eltern

Schulveranstaltungen sind eine Möglichkeit der Stärkung der Klassengemeinschaft und fördern die sozialen Fähigkeiten der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Der Elternverein begrüßt und unterstützt diese Schulveranstaltungen, wobei wir bestrebt sind, die Kosten dieser Veranstaltungen möglichst niedrig zu halten. Auch im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) arbeiten wir gemeinsam mit den anderen Schulpartnern daran, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Dennoch übersteigen die notwendigen Ausgaben für eine Veranstaltung immer wieder die finanziellen Möglichkeiten mancher Familien.

Um allen Schülerinnen und Schülern eine Teilnahme zu ermöglichen, fördert der Elternverein daher im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die Teilnahme einzelner SchülerInnen an mehrtägigen Schulveranstaltungen. Die Höhe der Förderungen ist abhängig von den Kosten der Teilnahme, dem Familieneinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt der Familie der Schülerin/des Schülers lebenden Personen. Über die jeweilige Höhe entscheidet der Elternvereinsvorstand.

Voraussetzung für eine Unterstützung

Der Elternverein behält sich vor, nur über Anträge von Mitgliedern, die den Elternvereinsbeitrag bezahlen, zu beraten. Bei Förderungsstellen wie Landesschulrat, Arbeiterkammer, Gemeinde, etc. muss durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ebenso ein Förderantrag gestellt werden.

Gefördert wird primär dann, wenn auch der Landesschulrat fördert (vorab daher bitte einen Antrag an den Landesschulrat stellen). In Einzelfällen wird jedoch auch bei Ablehnung durch den Landesschulrat individuell unterstützt. Jedenfalls wird ein Einkommensnachweis (Gesamteinkommen Familie) zur Berechnung der Höhe der Unterstützung benötigt.

Antragstellung

Um die finanzielle Unterstützung zeitgerecht zur Verfügung stellen zu können, ersuchen wir um möglichst frühe Antragstellung. Für den Antrag liegen Formulare im Schulsekretariat auf oder können direkt heruntergeladen werden.

Anträge können, sobald die Kosten und der Termin der Schulveranstaltung bekannt sind, eingereicht werden. Mögliche Unterstützungen werden nach der Übermittlung der getätigten Zahlungen (Rechnungen) und der Überprüfung durch den Vorstand des Elternvereins WIKU auf das uns genannte Konto überwiesen. Sollte bereits die Anzahlung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen zeitkritisch sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis im Antrag.

Der Antrag ist in einem verschlossenen Kuvert zusammen mit den Nachweisen (Einkommensnachweise wie Lohnzettel etc. bzw. Kopie des Förderungsantrages an den Landesschulrat) im Sekretariat für den Kassier des Elternvereins abzugeben. Natürlich können der Antrag und die Unterlagen auch per E-Mail an vorstand@ev-wiku-graz.at geschickt werden! Die übermittelten Unterlagen werden geprüft und im Vorstand anonymisiert und vertraulich behandelt!

Wir bemühen uns, die Anträge möglichst rasch zu bearbeiten, in Einzelfällen kann aber die Prüfung etwas länger dauern, z.B. wenn Unterlagen nachgefordert werden müssen.

Formular Ansuchen um Unterstützung

Förderrichtlinien (Infoblatt)

 

Für Lehrkräfte bzw. Projektanträge

Wir ersuchen die Lehrkräfte alle Unterlagen zu Projekten frühzeitig, im Idealfall mit ausreichend Vorlaufzeit (möglichst vor dem Veranstaltungstermin!), im Sekretariat abzugeben. Die Übermittelung an den Vorstand des Elternvereins erfolgt immer gesammelt und zeitgerecht zur nächsten Sitzung. Auch hierfür steht ein entsprechendes Formular zur Verfügung:

LINK Formular Unterstützung für Lehrkräfte

 

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